Auch als Empfänger von ALG 1 oder ALG 2 dürfen und können Sie grundsätzlich umziehen. Das Jobcenter / Sozialamt sollte aber vor dem Sozialumzug rechtzeitig informiert werden, denn Ihre aktuelle Adresse sollte bekannt sein, damit die Leistungen ohne Unterbrechung weiter bezogen werden können.
Sie sollten sich auch vorher beim zuständigen Jobcenter / Sozialamt informieren, an welche Vorgaben Sie sich halten sollen, um Leistungskürzungen zu verhindern. Einen Antrag auf Kostenübernahme müssen Sie VOR dem Umzug stellen, da nachträgliche Anträge nicht berücksichtigt werden. Bei Aufforderung zum Umzug durch das Sozialamt werden die kompletten Umzugskosten übernommen, bei eigenem Umzugswunsch – der begründet werden muss – nur ein Teil davon.
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